Im ATU werden die Fragen in den folgenden Themenbereichen diskutiert und die Entscheidungen im Kreisrat dazu fachlich vorbereitet:
Der VFA ist für die Finanzen des Landkreises zuständig. Er ist verantwortliche für Erarbeitung des jährlichen Haushaltes des Landkreises, kontrolliert die Ausgaben und ist für die Einhaltung der Finanzplanung durch die Verwaltung zuständig.
Der VFA ist auch zuständig für die Organisation der Verwaltung und ihre Ausstattung mit den notwendigen Arbeitsmitteln wie Bürogebäude, EDV etc. Wichtigen Personalangelegenheiten entscheidet der VFA. Außerdem ist er für die Wirtschaftsbetriebe zuständig an denen der Landkreis beteiligt ist wie z.B. die kreiseigenen „mediusKliniken gGmbH“.
Zu den Aufgaben des VFA gehört auch der „Öffentliche Personennahverkehr“ (ÖPNV). Da Landkreis ist für den gesamten Busverkehr im Landkreis zuständig und der VFA bestimmt über den VVS bei der Preisgestaltung im VVS mit.
Zu den Aufgaben des Kultur- und Schulausschusses gehören
Der Landkreis ist für soziale Sicherheit und Daseinsfürsorge und die Ausführung der Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern I bis XII zuständig. Der Sozialausschuss steuert die Umsetzung durch die Landkreisverwaltung in den Bereichen:
Der Landkreis Esslingen trägt nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als „örtlicher Träger“ die Gesamtverantwortung für eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur in denn verschiedenen Aufgabenfeldern der Jugendhilfe.
Auf fachpolitischer Ebene kümmert sich der JHA um die Belange von Kinder, Jugendlichen und deren Familien im Landkreis Esslingen. Mitglied im JHA sind Kreisrätinnen und Kreisräte sowie Vertreter von Jugend- und Wohlfahrtsverbänden, die ihre fachliche Expertise in das Gremium einbringen.
Arbeitsgrundlage der Arbeit des JHA sind die Anforderungen des KJHG nach dem
sind.
Im JAH werden aktuelle Problemlagen junger Menschen und sie betreffende gesellschaftliche Entwicklungen erörtert. Darauf aufbauend ist er für die ggf. erforderliche Weiterentwicklung der Angebote und Strukturen der Jugendhilfe zuständig.
Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung werden Angebotsträger beauftragt, bestehende Förderungen überprüft und angepasst und neue Konzeptionen bzw. deren Fortschreibung angestoßen. Die Anerkennung Freier Träger nach dem Jugendhilfegesetz gehört zu den Aufgaben des JHA.