Schmid: „Grundgesetzänderung ist ein guter Start“

Der Nürtinger SPD-Bundestagsabgeordnete Nils Schmid hat der Grundgesetzänderung zur Reform der Schuldenbremse zugestimmt und hält sie zusammen mit dem Sondervermögen für Infrastruktur für einen vielversprechenden Start in die Koalitionsgespräche. Nicht zuletzt die Kommunen würden enorm gestärkt.

„Eine große Koalition muss Großes leisten“, meint Schmid mit Blick auf die beschlossenen Schritte. „Die SPD hat schon im Wahlkampf klipp und klar gesagt, dass der enorme Investitionsstau im Land nicht einfach mal nebenher aufzulösen ist.“ Die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit, die Sicherung der inneren und sozialen Sicherheit – das sei unter den aktuellen Umständen nicht alles zugleich aus dem normalen Haushalt heraus finanzierbar gewesen. Deshalb sei es richtig, die Schuldenregel für Verteidigungsausgaben zu ändern.

„Als SPD war uns besonders wichtig, mit einem großen Wurf an die Behebung der Infrastrukturdefizite zu gehen“, erklärt der Sozialdemokrat. Dabei gehe es nicht nur um Straßen, Schienen und Brücken, die oft genannt werden. Schulgebäude, Schwimmbäder, Sportstätten und viele andere öffentliche Einrichtungen seien über Jahrzehnte vernachlässigt worden, weil den Kommunen das Geld fehlte. „Gleichzeitig wollen wir unser Land spürbar moderner machen, indem wir in großem Umfang in digitale Netze investieren und Maßnahmen zum Klimaschutz auf den Weg bringen“, so Schmid weiter.

Ärgerlich findet Schmid, wenn Populisten die höheren Verteidigungsausgaben als „Kriegskredite“ bezeichnen. „Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und aktuell die außenpolitische Kehrtwende der neuen amerikanischen Regierung stellen die europäische und somit auch die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik vor große, neue Herausforderungen“, betont Schmid. „Wir müssen den Tatsachen ins Auge schauen und nicht auf das Prinzip Hoffnung setzen. Unsere Verteidigungsfähigkeit ist der beste Schutz vor Krieg.“ Deshalb müsse die mit der Zeitenwende eingeleitete Stärkung der Bundeswehr vertieft und fortgeführt werden. Das vor drei Jahren eingerichtete „Sondervermögen Bundeswehr“ zur Modernisierung und Ausstattung der Bundeswehr reiche dafür nicht aus.


Hintergrundinfos:
Im Deutschen Bundestag wurde Heute (18.03.2025) auf Antrag der Fraktionen SPD und CDU/CSU mit Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen eine Grundgesetzänderung beschlossen, nach der Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit ab einer bestimmten Höhe von der Schuldenbremse ausgenommen werden.

Beschlossen wurde zugleich ein Sondervermögen für Infrastrukturausgaben in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro. Die strenge Schuldenregel für die Bundesländer wird gelockert.

Für die Änderungen stimmten 513 Abgeordnete, 207 votierten dagegen. (Keine Enthaltungen.) Für die nötige Zweidrittelmehrheit waren 489 Ja-Stimmen erforderlich.